Was ist Wiesendrusch?

Mähdrescher mäht Wildwiese
Ernte von Wildblumen von einer Naturwiese

Es werden Samen natürlicher Wiesen unterschiedlicher Ausprägung mit Mähdreschern zwischen Juni und Oktober auf verschiedenen artenreichen Spenderflächen in der gleichen Herkunftsregion gedroschen.

Das Druschgut mit den Wiesensamen wird separat getrocknet und gelagert. Durch zahlreiche Erntedurchgänge werden möglichst viele vorkommende Arten eines Vegetationstyps erfasst und beerntet.

 

Je mehr Erntedurchgänge für eine Begrünungsfläche vom selben Wiesentypus eingesetzt werden, desto höher ist die Artenvielfalt.


Mähdrescher auf einem Trespen-Halbtrockenrasen
Mähdrescher auf einem Trespen-Halbtrockenrasen

Wenn Sie bestimmte Wiesenzusammensetzungen suchen, bieten wir Ihnen die Ernte passender Spenderflächen dazu an.

 

Der Verbund aus Landwirten, Mähdrescherfahrern und lokalen Partnern arbeitet gut zusammen. Jedes Jahr werden mindestens 50-60 Druschvorgänge ausgeführt.

Dabei ernten wir die Wildblumensamen artenreicher Grünlandflächen zu verschiedenen Zeitpunkten von Juni bis Oktober.


Ernte von Wiesensamen von einer Kräuterwiese
Ausgangsfläche für Kräuterdrusch bei der Ernte

Es handelt sich dabei um Wiesensamen für:

  • Feuchtwiesen
  • Pfeifengraswiesen
  • Wiesenknopf-Wiesen mit Teufelsabbiss
  • artenreiche Magerwiesen und Glatthaferwiesen frischer bis trockener Ausprägung,
  • Salbei-Glatthaferwiesen
  • und Magerrasen basenreicher Standorte bzw. Trespen-Halbtrockenrasen.

Saatgut von einer Bergwiese im Schwarzwald
Druschgut einer Berg-Mähwiese im Schwarzwald
Saatgut für Wildwiesen aus Wiesendrusch
Wiesendrusch Saatgut


Wiesensaatgut-Lexikon

Ein paar Definitionen und Fachbegriffe zum besseren Verstehen

Angebaute Mischung (Def. Nach EMiV)  Eine Saatgutmischung, deren einzelne Arten am Entnahmeort geerntet, in dem Produktionsraum, in dem das dem Entnahmeort zugeordnete Ursprungsgebiet liegt, nach Arten getrennt vermehrt und in einer Zusammensetzung, die für die Art des Lebensraumes am Entnahmeort typisch ist oder die einer naturnahen Pflanzengesellschaft, wie sie unter den Bedingungen am Zielort entstehen würde, entspricht, gemischt worden ist.
Autochthon [altgriechisch] an Ort und Stelle entstanden
Autochthones Saatgut/ Gebietseigenes Saatgut/ Regiosaatgut Als autochthon oder gebietseigen werden einheimische Pflanzen in einem bestimmten Naturraum definiert, die sich über einen langen Zeitraum in vielfacher Generationenfolge vermehrt haben und züchterisch nicht verändert wurden. Eine genetische Differenzierung und eine lokale Anpassung sind die Folge dieses natürlichen Entwicklungsprozesses.  Der Einsatz von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut dient dem Erhalt und dem Schutz der biologischen Vielfalt und des natürlichen Artenspektrums einer Region (Wikipedia). Dazu hat man in Deutschland 22 Ursprungsgebiete definiert (siehe dort).
Bundessortenamt Regelt gesetzlich den Sortenschutz und die Sortenzulassung und deren Umsetzung. Rahmen zur Unterstützung der Pflanzenzüchtung bei der Entwicklung neuer Sorten und deren Einführung in die landwirtschaftliche und gartenbauliche Praxis. Überwacht die Saagutmengen, die in Verkehr gebracht werden, bei gebietseigenem Saatgut die der Arten, die unter das Saatgutverkehrsgesetz fallen. Siehe dort. Es setzt die Höchstmengen fest.
Direkt geerntete Mischung (Def. Nach EMiV)  Eine Saatgutmischung, die so, wie am Entnahmeort geerntet, gereinigt oder ungereinigt, in den Verkehr gebracht wird.
Gebietseigenes Saatgut Saatgut wildlebender, einheimischer Pflanzenarten (s. Bundesnaturschutzgesetz §7 (2) Nr. 2, 3) bestimmter regionaler Herkunft mit Bezug zum Ausbringungsstandort. Die regionale Herkunft definiert sich über das Ursprungsgebiet.
Einheimische Pflanzen „Einheimisch“ sind alle Wildpflanzenarten, die vor der Entdeckung Amerikas (1492) in Deutschland vorkamen (Buttler et al. 2018).
Erhaltungsmischungsverordnung (kurz: ErMiV) Verordnung über das Inverkehrbringen von Saatgut von Erhaltungsmischungen (Erhaltungsmischungsverordnung) mit Ausfertigungsdatum vom 06.12.2011, zuletzt geändert 28.9.2021. Sie regelt das Inverkehrbringen von Arten, die in der Natur als Wildformen vorkommen, welche gleichzeitig züchterisch gehandelt werden.  Dies sind neben 13 Gräserarten, 6 Leguminosenarten („Kleearten“) (siehe unter Saatgutverkehrsgesetz). Die Verordnung gilt nicht für Mulch, Grünschnitt, Mahdgut und diasporenhaltigen Boden.
Erhaltungsmischung

(Definition nach der Erhaltungsmischungsverordnung, ErMiV)
Eine Mischung von Saatgut verschiedener Gattungen, Arten und Unterarten, die zur Bewahrung der natürlichen Umwelt im Rahmen der Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen beiträgt.  Die Mischung kann entstehen als:

1. Direkt geerntete Mischung (worunter auch der Wiesendrusch fällt)

2. Angebaute Mischung

Krautige Pflanzen Als krautige Pflanzen werden ein-, zwei- oder mehrjährige (ausdauernde) Pflanzen bezeichnet, deren Sprossachsen nicht verholzen. Dazu zählen u. a. Gräser und grasartige Pflanzen, Kräuter und Stauden. Halb- und Zwergsträucher, wie Hauhechel (Ononis repens), Sonnenröschen (Helianthemum nummularium), Besenheide (Calluna vulgaris), Heidelbeere (Vaccinium myrtillus) oder Arznei-Thymian (Thymus pulegioides), sollten trotz Verholzung im Zusammenhang mit § 40 BNatSchG wie krautige Pflanzen behandelt werden.
Produktionsraum  (Definition nach ErMiV) Das einem Ursprungsgebiet oder mehreren Ursprungsgebieten zugeordnete Gebiet, in dem sich die Vermehrungsflächen einer angebauten Mischung befinden, deren Entnahmeort in einem der diesem Produktionsraum zugeordneten Ursprungsgebiete liegt.  Diese Abgrenzung ist somit nur für die Wildpflanzenproduktion im Feldanbau von Bedeutung, nicht aber für das Ausbringen, hier ist das Ursprungsgebiet ausschlaggebend.
Saatgutverkehrsgesetz  Das Saatgutverkehrsgesetz (SaatG) regelt das „in Verkehr bringen“ von Saatgut und Vermehrungsmaterial und reglementiert damit die Möglichkeiten der Landwirtschaft und des Gartenbaus. Zuständig ist das Bundessortenamt. Umgesetzt wird das Gesetz unter anderem in der Saatgutverordnung [Wikipedia]
  Folgende Wildpflanzen fallen unter das Saatgutverkehrsgesetz, da es sie auch züchterisch verändert gibt:
Saatgutverkehrsgesetz für Gräser Agrostis canina (Hundsstraußgras), Agrostis capillaris (Rotes Straußgras), Alopecurus pratensis (Wiesenfuchsschwanz), Arrhenatherum elatius (Glatthafer), Dactylis glomerata (Knaulgras), Festuca arundinacea (Rohrschwingel), Festuca ovina (Schafschwingel), Festuca pratensis (Wiesenschwingel), Festuca rubra (Rotschwingel), Lolium perenne (Deutsches Weidelgras), Phleum pratense (Wiesenlieschgras), Poa pratensis (Wiesenrispe), Trisetum flavescens (Goldhafer)
Saatgutverkehrsgesetz für Leguminosen Lotus corniculatus (Hornklee), Medicago lupulina (Hopfenklee), Onobrychis viciifolia (Esparsette), Trifolium pratense (Rotklee), Trifolium repens (Weißklee), Vicia sativa (Saatwicke).
Schnellbegrüner/ Ammensaat  Saatgut kurzlebiger Pflanzen, welches zur besseren Etablierung des Zielsaatguts diesem beigemengt wird. Die Schnellbegrüner sollen nicht dauerhaft auf der Fläche verbleiben und müssen deshalb vor der Samenreife durch einen Schröpfschnitt geschnitten werden. Meist handelt es sich um Kulturformen, z. B. Roggentrespe (Bromus secalinus), Kresse (Lepdium sativum) u.a.  
Ursprungsgebiete  „Ursprungsgebiet“ ist die räumliche Einheit für gebietseigenes Saatgut/ autochthones Saatgut/ Regiosaatgut. Die 22 Ursprungsgebiete der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV 2011, 2020) entsprechen den 22 Herkunftsregionen. Innerhalb eines bestimmten Ursprungsgebietes gewonnenes Saatgut darf nur innerhalb dieses Ursprungsgebietes ausgebracht werden, wenn die natürliche Verbreitung der Arten berücksichtigt wird.
Vorkommensgebiete „Vorkommensgebiet“ bezeichnet lt. §40 (4) des Bundesnaturschutzgesetz die jeweilige Region, innerhalb derer das Ausbringen von gebietseigenem Saatgut und von Gehölzen (siehe auch §54 BNatschG) genehmigungsfrei bleibt. Das Bundesumweltministerium (BMU) hat den Ländern empfohlen, die o.g. Gebietseinteilung von 22 Ursprungsgebieten für gebietseigenes Saatgut krautiger Arten entsprechend der Erhaltungsmischung zu übernehmen (https://www.bmu.de/themen/natur-biologische-vielfalt-arten/artenschutz/nationaler-artenschutz/regionale-gehoelze/, Stand: Februar 2023). Bezogen auf Regiosaatgut können die Vorkommensgebiete laut §40 BNatschG den 22 Ursprungsgebieten aus der ErMiV gleichgesetzt werden.
VWW (Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e. V.)
Der VWW ist ein bundesweiter Zusammenschluss von Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten, der im Juli 2005 gegründet wurde. Im Kern seiner Aktivitäten steht die Idee, aus regionalem Saatgut von naturnahen Wildstandorten Pflanzen für naturschutzgerechte Begrünungen zu produzieren.
 Zertifizierung Im Genehmigungsverfahren nach der Erhaltungmischungverordnung ist man als Inverkehrbringer (VerkäuferIn) auch zertifizierungspflichtig. Derzeit existieren zwei verschiedene private Zertifizierungssysteme für gebietseigenes Saatgut, das System VWW-REGIOSAATEN des Verbandes deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V. unter ABCert, sowie das System RegioZert® des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter.
Zuchtformen oder Kulturformen Pflanzen, deren evolutionäre Entwicklung durch Menschenhand (anthropogen) züchterisch beeinflusst wurde.

Verschiedene Methoden der Saatgutübertragung

Wiesendrusch
 Beim Wiesendrusch wird eine artenreiche Wiese direkt auf dem Halm gedroschen oder zunächst gemäht und der Schwad durchgedroschen. Die Artzusammensetzung und die Menge der gewonnenen Samen werden dabei von der Schnitttiefe und dem Erntezeitpunkt bestimmt. Das gewonnene Material wird meist getrocknet und eingelagert, um es später zeitunabhängig auf die Empfängerfläche wieder auszubringen. Je mehr unterschiedliche Wiesen mit unterschiedlichen Schnittzeitpunkten  und verschiedenen reifen Samen desselben Wiesentypus dabei vermischt werden, um so artenreicher und „vollständiger“ kann sich die neue Wiese entwickeln.
 
Mahdgutübertragung
Von einer Spenderfläche wird das Mahdgut frisch aufgenommen und ohne Zwischenlagerung auf eine Empfängerfläche aufgebracht. 
 
Heumulch
Das auf der Spenderfläche zu Heu getrockente Mähgut wir meist zwischengelagert und bei Maßnahmeumsetzung als samenreiche Mulchdecke ausgebracht.
 
Heublumen
Wohl die älteste Methode zur An- und Übersaat von Wiesen: Zusammenfegen des samenreichen Feinmaterials, das bei der losen Lagerung von Heu im Heulager ausfällt oder auf Ballenpressen und Mähgeräten anfällt.
 
Ausgebürstete Samen
Das Ausbürsten von Samen erfolgt mit Spezialgeräten und verschiedenen Bürstenmaschinen auf der stehenden Wiese oder Magerrasen. Es gibt zahlreiche Bürstengeräte auf dem Markt mit und ohne Antrieb bzw. als Anbaugeräte.
 
Sodenübertragung oder Vegetationsbodenübertrag (Versetzung oder Schüttung)

Bei der Sodenversetzung werden auf der Spenderfläche Vegetationsplatten oder -matten entnommen und auf einer vegetationsfreien Fläche wieder ausgebracht. Diese Vorgehensweise ist teuer und oft zu aufwändig.

Bei der Sodenschüttung wird der Oberboden mit Vegetation und Wurzelhorizont bestehender Pflanzengesellschaften abgeschoben, auf der neuen Fläche „ausgeschüttet“, verteilt und ggf. angewalzt. Vom Herbst bis zeitigen Frühjahr durchgeführt, ist das Verfahren sehr erfolgreich und kostengünstig. Selbst Orchideenvorkommen können so teils umgesiedelt werden.

Ein Teil der Pflanzen wächst an und entwickelt sich wieder zu schönen Vegetationsbeständen mit voller Artengarnitur. Positive Beispiele liegen von bodensauren Magerrasen, Sandrasen, basenreichen Halbtrockenrasen und Wiesenknopf-Wiesen vor.